Wahlprüfstein

Innenstadtgestaltung

Welche Vorschläge für die Gestaltung der Konrad Adenauer Anlage, für die Verkehrsführung  des Individual -und des Öffentlichen Nahverkehrs  hat ihre Partei. Sollte dort ein Parkdeck gebaut werden?

Antwort der FDP

Die Diskussionsbasis ist das ursprünglich vom Magistrat einstimmig entwickelte Konzept.

Dieses ist inzwischen von den unterschiedlichen Interessengruppen vollständig zerfleddert worden. Außer eines Sprudelbrunnens auf dem Kapuzinerplatz ist nichts mehr übriggeblieben. Die einzelnen Komponenten müssen jetzt erst wieder entwickelt, zusammengesetzt und vor allem in eine zeitliche Reihenfolge gebracht werden.
Eine Kernkomponente sind die Verkehrsführung, die Entscheidung über die Einbahnstraßenrichtung sowie die Halte- und Parkbuchten für die Omnibusse. Darüber hatte der Magistrat keine Entscheidung getroffen; Fachleute müssen die Lösung dazu erarbeiten und überprüfen. Die FDP hatte deshalb hierzu im Herbst 2020 einen entsprechenden Prüfantrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, der auch angenommen und um einen Praxistest erweitert wurde.
Als ersten Schritt sehen wir die Erweiterung und Neugestaltung des „Großen Parkplatzes“,

mit ausreichend großen Parkbuchten, mit Bäumen auf dem Platz und einer Ein-/Ausfahrtskontrolle, die auch die Anzeigen eines Parkplatzwegweisungssystems zum Stand der freien Plätze beinhaltet. Weitere Entscheidungen und Baumaßnahmen sind dann aufeinander aufbauend stufenweise voranzutreiben: Straßen-/Fußgängerzonenbau, Sprudelbrunnen, Café/Toilettenhaus, Kleiner/Parkplatz oder Spielplatz, Neugestaltung der Konrad-Adenauer-Anlage. Die Entscheidung hinsichtlich eines wie auch immer gearteten Parkdecks sollte fallen, nachdem man Erfahrungen mit der neuen Verkehrsführung und der Parkplatzsituation mit dem neuen Großen Parkplatz gemacht hat.

Antwort der SPD

Für den öffentlichen Nahverkehr wird es eine Testphase geben, um zu prüfen, was sich am besten bewährt. Das finden wir gut. Es ist schwer zu sagen wie sich einige Eingriffe in den Öffentlichen Straßenverkehr auswirken können und werden. Das Parkdeck war für die SPD nie eine Option. In unserem Wahlprogramm weisen wir daraufhin, dass wir eine nachhaltige Verkehrsplanung brauchen und zukünftig, die Innenstadt von privaten Fahrzeugen möglichst frei halten sollten. Mehr dazu unter: www.wirkuemmernuns.info

Antwort der CDU

Durch ihre innerstädtische Lage verbindet die Konrad-Adenauer-Anlage die Hauptstraße und die Fußgängerzone mit der Tiefgarage in der Stadtgalerie. Deshalb ist es für die Königsteiner CDU wichtig, diese Verbindung einladender zu gestalten. Die Konrad-Adenauer-Anlage soll als „grüne Oase“ erhalten bleiben. Die Bepflanzung soll sich harmonisch in das Stadtbild einfügen. Die Königsteiner CDU wünscht sich auch einen Spielplatz mit Wasserattraktionen vor dem vorhandenen, wieder zu belebenden  Brunnen auf dem jetzigen kleinen Parkplatz.

Zu den Lebensadern von attraktiven Innenstädten gehören Parkplätze in ausreichender Zahl. Diese sind für funktionierenden Einzelhandel und Gewerbe existenziell. Die Königsteiner CDU hat daher die Parkplätze bei der Innenstadtgestaltung im Blick. Durch die Einführung eines Parkleitsystems soll eine effizientere Nutzung der vorhandenen Parkplätze erzielt werden. 

Die Königsteiner CDU will den Einstieg in die Verkehrswende fördern. Dabei gewinnt E-Mobilität neben dem öffentlichen Personennahverkehr immer mehr an Bedeutung. Deshalb setzt sie sich für die Schaffung weiterer Parkplätze mit Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder, aber auch Stellflächen für konventionelle Fahrräder ein, insbesondere in der Innenstadt. Das vorgeschlagene unterirdische Parkdeck könnte eine Möglichkeit zur Schaffung von Parkplätzen sein, sie muss es jedoch nicht. Der entstehende neue Parkraum könnte genutzt werden um die Zahl der oberirdischen Parkplätze zu reduzieren und die verbleibenden durch verstärkte Begrünung in die Parkanlage einzubinden. Ausreichende Parkplätze sind wichtig für den bestehenden Einzelhandel und die Infrastruktur in unserer Stadt, der wiederum lebensnotwendig ist für die Erhaltung einer belebten Innenstadt ist. Grundsätzlich spricht sich die CDU für den Erhalt historischer Park- und Grünanlagen aus.

Antwort der ALK

Ein Parkdeck in der Konrad-Adenauer-Anlage (KAA) unterstützen wir nicht. Wir wollen die wenigen innerstädtischen Grünflächen erhalten und aufwerten. Eine Drehung des Verkehrs wird zu keiner Verbesserung an dieser Stelle führen. Unser schon lange bestehendes Konzept schlägt vor, dass die Hauptstraße bis zur Ausfahrt des großen Parkplatzes als Fußgängerzone verlängert wird. Nur Taxen und Busse dürfen diese befahren. Der Individualverkehr führt verkehrsberuhigt von der Georg-Pingler-Straße über den kleinen auf den großen Parkplatz zur Ausfahrt auf die Hauptstraße. Der große Parkplatz sollte, wie schon vor einiger Zeit von uns beantragt, durch schattenspendende Bäume aufgewertet werden und so helfen, das innerstädtische Klima, besonders in den Sommern, die aufgrund des Klimawandels immer heißer werden, zu verbessern. Die Attraktivität des Kapuzinerplatzes soll durch einen Bodenbrunnen erhöht werden.

Antwort der Klimaliste

In der Innenstadt leben Menschen, keine Autos. Es sind genügend Parkplätze vorhanden, auf lange Sicht im Hinblick auf die nötige Verkehrswende sogar viel zu viele. Es darf kein Parkdeck gebaut werden! Der ÖPNV muss deutlich ausgebaut werden und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt mit viel mehr Bäumen gestärkt werden. Auch mehr Platz für die Fußgänger und die Fahrradfahrer trägt dazu bei. In Anbetracht der größeren Steigung in der Klosterstraße gegenüber der in der Hauptstraße und dem mehrmaligen Anhalten/Anfahren am Zebrastreifen und an der Einmündung in die Adelheidstraße mit vermehrtem Treibstoffverbrauch bzw. CO2-Emmissionen plädiert die Klimaliste nicht für eine Verkehrsdrehung. Stattdessen sollten die Bushalteplätze auf dem großen Parkplatz eingerichtet werden. Wie dort genau die Busse angeordnet werden, muss noch näher untersucht werden. Der kleine Parkplatz kann für die Übergangszeit noch erhalten bleiben. Im Hinblick auf die nötige Verkehrswende ist das die einzig sinnvolle Option für die Innenstadt. Das Ziel ist, dass die Bürger*innen die Innenstadt vermehrt zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV aufsuchen. Studien haben gezeigt, dass zwar Fußgänger und Fahrradfahrer weniger pro Einkauf ausgeben, dies aber durch häufigere Einkäufe mehr als wett machen. Sie lassen im Schnitt mehr Geld im Laden als Autofahrer – das gilt es zu nutzen.

Antwort der Grünen

Die GRÜNEN möchten, dass hinsichtlich der Verkehrsführung rund um die Konrad-Adenauer-Anlage vor allem dem ÖPNV und den Fußgängern mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Sie stehen daher eine Drehung der Verkehrsrichtung des ÖPNV aufgeschlossen gegenüber, da sie hierin die Chance einer erheblichen Verbesserung für die Fahrgäste und eine erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität auf der Georg-Pingler-Straße sehen. Ob eine Drehung tatsächlich umsetzbar ist sollte dabei zunächst durch eine softwarebasierte Verkehrsuntersuchung geprüft werden. Durch die Drehung würde der Aus- und Einstieg für Fahrgäste in der Georg-Pingler-Straße auf die entgegengesetzte Straßenseite verlagert. Durch den dort vorhandenen Platz besteht die Möglichkeit, wind- und wettergeschützte Wartebereiche zu schaffen. Für die Restaurants würde so die Möglichkeit entstehen, den Außenbereich vor den Gaststätten mehr nutzen zu können. Und durch den Wegfall des kleineren Parkplatzes und die damit verbundene Konzentration auf den größeren Parkplatz könnte eine vernünftige, schrankenbasierte Parkraumbewirtschaftung kostengünstig umgesetzt werden. Insgesamt würde eine klarere Trennung zwischen dem Fußgängerbereich, Ein- und Aussteigebereich des Busverkehrs, der Grünanlage und dem Parkraum geschaffen, die unterm Strich eine Verbesserung für alle darstellen würde.

Ein Parkdeck lehnen die GRÜNEN nicht kategorisch ab, allerdings sollte im ersten Schritt durch eine tatsächlich umgesetzte Parkraumbewirtschaftung erst einmal ermittelt werden, ob überhaupt ein Bedarf für mehr Parkraum besteht. Denn auch wenn die GRÜNEN nicht davon ausgehen, dass es zukünftig gar keine Autos mehr geben wird, so ist es um Klimaneutralität zu erreichen doch essentiell, dass sich unsere Mobilität ändert. Daher ist vorrangig die Frage zu klären, ob der bestehende Parkraum nicht sogar ausreichend ist. Mit Blick auf die Klimaneutralität muss der Bau eines neuen Parkdecks selbstverständlich immer auch unter dem Aspekt des Ressourcenverbrauchs betrachtet werden.

Wahlprüfstein

Philosophenweg

Nach dem Alleingang der Kronberger Verwaltung zum Philosophenweg, und dem     daraus folgenden Ausschluss der Königsteiner Bürger zur Benutzung des Weges, sehen sie welche Möglichkeiten für die Königsteiner Bürger wieder die Nutzung zu gewinnen?

Antwort der FDP

Es gibt zwei Wege: Klage vor Gericht gegen die Schließung des Weges. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Nicht nur wegen der zu erwartenden Kosten hält die FDP diesen Weg für keine gute Lösung. Auch dürfte die Außenwahrnehmung unserer Stadt unter dem Prozess leiden.

Der zweite Weg ist eine im Einvernehmen mit Zoo und Kronberg ausgehandelte kleine Lösung, die den Königsteiner Bürgern die gleichen Rechte wie den Kronbergern einräumt: zeitlich begrenzter Durchgang während der Öffnungszeiten des Zoos, ermäßigte Jahreseintrittskarten. Um den Durchgang zu öffnen, ist am oberen Ende des Zoos eine Drehtür einzurichten, gesteuert durch eine Chipkarte für Königsteiner. Die Stadt Königstein könnte die Kosten der Errichtung dieser Anlage vorschießen.

Antwort der SPD

Diese Entwicklung ist mehr als unglücklich gelaufen, solch eine Einigung sollte und muß gemeinsam getroffen werden. Aktuell sind auch hier die Fronten verhärtet, man sollte immer daran denken wenn zwei sich streiten freut sich ein dritter und vierter. Das Königsteiner Parlament kam mit seinen Forderungen nicht weiter und hat jetzt gemeinsam mit den Bürger*innen das Nachsehen.

Antwort der CDU

Der geschlossene Teil des Philosophenweges liegt auf Kronberger Gemarkung und somit hat die Stadt Königstein keinen eigenen Handlungsspielraum. Wir befürworten die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den beiden Rathäusern und dem Opelzoo und unterstützen das Zustandekommen eines städtebaulichen Vertrages, damit das Durchgangsrecht für Königsteiner Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird. Der Klageweg wird die Situation sicherlich nur weiter verhärten. Zudem sei erwähnt, dass mit dem Opelzoo in etwa 6 Jahrzehnten ein einzigartiger Teil von Kulturlandschaft mit über überregionaler Bedeutung entstanden ist, deren Schutz eine wichtige Aufgabe wäre.

Antwort der ALK

Leider hat das Königsteiner Vier-Parteien-Bündnis mit seiner Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021den ALK -Antragabgelehnt, dass die Stadt in ihrer Stellungnahme zum Kronberger geänderten Bebauungsplan 123 „Opel-Zoo“ äußert: „Die Einziehung des Philosophenweges als wichtiger öffentlicher Verbindungsweg für Fußgänger (und Radfahrer) soll nicht hingenommen werden.“ Wir meinen, dass die Stadt sehr wohl Einfluss auf die zukünftige Nutzung des Weges hat. Der Wille hierfür ist bei den Regierenden leider nicht mehr feststellbar, der Zoo hat auch das Königsteiner Bündnis auf seine Linie einschwenken lassen. Wir dagegen werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Philosophenweg als öffentlicher Weg für alle erhalten bleibt. Jeder Einzelne kann jetzt im Bebauungsplanverfahren bis zum 10. Februar eine Stellungnahme für einen öffentlichen Philosophenweg an das Kronberger Rathaus abgeben. Auf der Internetseite der ALK geben wir dazu Informationen und Anregungen.

Antwort der Klimaliste

Die Klimaliste befürwortet die Offenhaltung des Philosophenwegs: Als Spazierweg, als Wegeverbindung, als kürzeste Wegeverbindung für Fußgänger und Fahrradfahrer. Das spart erheblich CO2. Der Opel-Zoo muss daran erinnert werden, dass er immer noch die Vorgaben des Bebauungsplans von 2003/2004 einhalten muss. Dieser sieht ein eigenes Wegesystem für den Zoo vor, dass die Nutzung des Philosophenwegs unnötig macht. Es kann nicht sein, dass sich der Zoo einfach jahrelang darüber hinwegsetzt und ihm dafür noch der Philosophenweg geschenkt wird. Es liegt an der Politik, hier auf die Einhaltung der vereinbarten Regularien zu pochen. Nötigenfalls muss hier auch geklagt werden, wie es Bürgermeister Helm einmal im Königsteiner Dialog versprochen hatte, sollte er zum Bürgermeister gewählt werden.

Antwort der Grünen

Die Fragestellung zeigt leider, dass seitens der Fragesteller bereits eine vorgefasste Meinung besteht. Zudem scheinen erhebliche Missverständnisse über die gegebenen Tatsachen vorzuliegen, die zunächst aufgeklärt werden sollten. Es war kein Alleingang der Kronberger Verwaltung, vielmehr hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg sowohl dem Bebauungsplan als auch dem städtebaulichen Vertrag mit dem Opelzoo zugestimmt. Es war somit kein Alleingang von irgendjemandem, sondern tatsächlich die Entscheidung der Kronberger Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des vorgegebenen demokratischen Prozesses. Bislang hat Kronberg die Königsteiner Bürger auch nicht von der Benutzung des Philosophenweges ausgeschlossen. Dies wird aber durch die Umsetzung des städtebaulichen Vertrages sehr wahrscheinlich geschehen. Danach muss sich die Stadt Königstein dann entscheiden, ob sie gegen die Stadt Kronberg wegen der Einziehung des Weges Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegt. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist nie vorhersehbar. Zudem kann es sich durch den Instanzenzug um ein sehr langwieriges Verfahren handeln, während dessen das Verhältnis zur Nachbarstadt belastet wäre. Die GRÜNEN bevorzugen daher nach wie vor eine einvernehmliche Regelung mit der Stadt Kronberg und dem Opelzoo. Denn da der Ausgang eines Gerichtsverfahrens und die hierzu durch das Gericht vorzunehmende Interessenabwägung nie vorherzusehen ist muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass das Verwaltungsgericht zu dem Schluss kommen könnte, dass die Stadt Kronberg berechtigt ist, den überwiegend in der Gemarkung Kronberg liegenden Weg einzuziehen. Und dann hätten die Königsteiner Bürgerinnen und Bürger am Ende weder die im Rahmen des städtebaulichen Vertrages mit dem Opelzoo verhandelten Vergünstigungen noch die Nutzung des Weges. Die GRÜNEN sind daher nach wie vor der Ansicht, dass der städtebauliche Vertrag ein Kompromiss ist, der die unterschiedlichen Interessen der zahlreichen Betroffenen halbwegs gerecht berücksichtigt. Die GRÜNEN bedauern es in diesem Zusammenhang sehr, dass über die sehr emotional geführte Diskussion über die Schließung des Philosophenweges der gleichzeitig zu beschließende Bebauungsplan in der öffentlichen Debatte völlig unberücksichtigt bleibt.

Wahlprüfsteine

     Nachverdichtung für Wohnbebauung

Der Flächennutzungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain für Königstein weist 17 ha für Wohnungsbebauung aus. Welche Flächen sollten nach ihrer Auffassung von der Bebauung unbedingt ausgenommen werden, auch wenn dadurch die geforderte Fläche nicht eingehalten werden kann?

Antwort der FDP

Es ist Konsens aller im Stadtparlament vertretenen Parteien, dass die Flächen der Grünanlagen, der Parks, der Burgberge, des Woogtals und des Bangerts von Bebauung freigehalten werden sollten. Ausnahmen können allenfalls Einzelgebäude im öffentlichen Interesse, z.B. ein Café mit Toilettenanlage am Kapuzinerplatz, sein. In allen Bebauungsplänen der letzten Jahre, einschließlich der gegenwärtig in Aufstellung befindlichen, wird zwar an geeigneten Stellen eine Nachverdichtung, z.B. eine Bebauung in zweiter Reihe, vorgesehen. Die zugelassenen Flächennutzungen (GRZ von 20 bis max. 40%) bewahren jedoch die Durchgrünung und widersprechen den Forderungen des Planungsverbands hinsichtlich Verdichtung. Einzelne Bebauungspläne (z.B. in Falkenstein

östlich der Falkensteiner Straße) wurden mit dem expliziten Ziel aufgestellt,

eine zu dichte bzw. zu hohe Bebauung zu verhindern. Der Charakter der Königsteiner Villen- bzw. Einfamilienhausgebiete soll erhalten bleiben.
Die FDP unterstützt diese städtischen Planungen.

Antwort der SPD

Es wurden einige Gebiete für einen weitere Bebauung ausgewiesen, zum Teil sind es Streuobstwiesen die aus heutiger Sicht nicht zu bebauen sind. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung ein sehr wichtiger Faktor, der berücksichtigt werden muss: Wie kann das neue Gebiet sinnvoll an den Straßenverkehr angeschlossen werden?

Antwort der CDU

Die Ausweisung von Wohnbebauung im Flächennutzungsplan ist ein „Kann“ und kein „Muss“. Die Planungshoheit liegt einzig und alleine bei der Stadt Königstein und nicht beim Regionalverband Frankfurt RheinMain, der den Flächennutzungsplan aufstellt und dadurch lediglich Rahmenbedingungen schafft. Königstein ist umgeben von hochwertigen Natur- und Kulturlandschaftsflächen, die zu einem großen Teil unter Naturschutz gestellt sind, wie der Falkensteiner Burghain, das Rombachtal und der Bangert, das Reichenbachtal, die Schmittröder Wiesen, der Altkönig. Zudem werden die städtischen Parkanlagen in ihrem wesentlichen Bestand erhalten, der Kurpark, die Hubert-Faßbender-Anlage, die Konrad-Adenauer-Anlage, der Park der Villa Rothschild und viele kleinere Flächen, und auch private Flächen stehen unter Denkmalschutz, wie der Park des ehemaligen Offizierserholungsheims in Falkenstein. Der RegFNP enthält nur noch geringe  Erweiterungsflächen, die landschaftlich weitaus geringere Bedeutung besitzen. Deren Schutz sollte nicht oberste Prämisse der Politik der Stadt sein.  

Antwort der ALK

Königsteins Charakter zeichnet sich durch die umgebende Natur aus. Wir sind der Meinung, dass nicht jede Grünfläche bebaut werden muss. Die Wohnqualität der hier lebenden Menschen muss erhalten bleiben. Bei einer massiven Nachverdichtung muss die Infrastruktur und die Verkehrssituation stimmen. Bauen, ohne die nötige Infrastruktur zu verbessern und nachhaltige Verkehrskonzepte zu entwickeln, führt zu Problemen und kann nicht im Sinne einer behutsamen Stadtentwicklung sein. Soweit uns bekannt, ist der Flächennutzungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain durch den Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main ersetzt worden. Dieser ist in Regio Map einsehbar. Jedoch können wir in der aktuellen Plankarte die von Ihnen genannte Fläche von 17 ha nicht vollständig nachvollziehen. Als Reserveflächen, Planstand 30.04.2020, sind ausgewiesen:

-K 71 (Kurbad) Biestengelände, Wohnbau1,6 ha

-K 58 Kaltenborn III, Wohnbau1,8 ha

-K 69 Am Hardtberg, Wohnbau3,6 ha

-K 69 Am Hardtberg, Wohnbau1,5 ha

-K 69 Am Hardtberg, Mischbau1,1 ha

-F 18/F 19 Haus Raphael/PI, Wohnbau3,0 ha

-M 06 Waldäcker, Wohnbau1,4 haSumme14,0 ha

Ein klares Nein erhalten von uns:

M06: Bebauung auf ehemaliger Müllablagerungsfläche, Verkehrszuwachs bei sehr enger Ortsdurchfahrt, Vernichtung von Wald und Streuobstwiesen.

K71: Zusätzliche Wohnbebauung entlang der B8 wird von uns wegen der zu erwartenden Erhöhung der Verkehrsdichte auf einer ohnehin überlasteten Straße, die zusätzlich durch den Bundesverkehrswegeplan 2030 im Hintertaunus ausgebaut werden soll, und der nach wie vor ungelösten Kreiselproblematik abgelehnt.

Vorhaben, die durch Satzungsbeschluss schon bebaut werden können, jedoch von uns im Rahmen der Planung immer abgelehnt wurden:

K58 und K69 sind2020 durch Satzungsbeschluss des Bündnisses aus CDU/FDP/SPD/Grünen angenommen worden.  Wir als ALK haben beide Bebauungspläne abgelehnt.

K58 wegen der Vernichtung wertvoller Streuobstwiesen und der Zunahme des Verkehrs im unmittelbaren Umfeld des Kreisels. Das Projekt war nur deshalb wieder auf die Tagesordnung gekommen, weil die SPD günstigen städtischen Wohnraum auf einem städtischen Grundstück errichten wollte. Dies soll zwar jetzt in anderer Weise erfolgen, jedoch hat die Stadt dabei das Grundstück verkauft und es mit nur 25 Jahren Mietpreisbindung aus der Hand gegeben.

K69 ist ein Projekt, das angestoßen wurde, um ein privates Interesse nach Vermarktung eines großen Grundstückes zu befriedigen. Die Stadt wurde mit einem Grundstück für den Neubau des städtischen Kindergartens gelockt. Auch hier hat das Bündnis zugestimmt. Es wird eine weitere Ampel auf der B8 gebaut werden müssen, die den Verkehrsfluss auf der B8/B519 zusätzlich, gerade im Berufsverkehr, behindert. Vernichtung wertvoller Streuobstwiesen, Veränderung des Kleinklimas werden in Kauf genommen, durch die Nähe der B8/B519 ist es noch nicht einmal eine gute Wohnlage .Ein Erfolg unseres langjährigen Einsatzes war Anfang 2019 das einstimmige Votum des Ortsbeirats Schneidhain, das als „Mühlhell“ bezeichnete Gebiet im Johanniswald mit seinen ökologisch wertvollen Streuobstwiesen nicht zu bebauen, sondern zu erhalten

Antwort der Klimaliste

Nach Ansicht der Klimaliste ist eine weitere Flächenversiegelung unbedingt zu verhindern. Deshalb sollten alle zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen nicht bebaut werden und sind daher aus dem Flächennutzungsplan zu entfernen. Davon unabhängig gibt es bei einigen Flächen auch seit Jahren erheblichen Widerstand der Bevölkerung, weshalb ihre Bebauung bereits mehrfach abgelehnt wurde. Diese Flächen sollten zeitnah aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden.

Antwort der Grünen   

Die städtischen Grünanlagen sollten aus Sicht der GRÜNEN erhalten bleiben und zunehmend ökologischer umgestaltet werden. Die GRÜNEN erachten dennoch die Nachverdichtung im Innenbereich Königsteins für dringend notwendig, um dem wachsenden Wohnungsbedarf in unserer Region gerecht zu werden. Die Verdichtung soll aber ausdrücklich nicht zu Lasten der Grünanlagen gehen, weil diese für den Erhalt eines gesunden Stadtklimas weiterhin unentbehrlich sind.  Vielmehr sind hier Lösungen wie Aufstockungen bestehender Gebäude und die größere Auslastung bereits bebauter Grundstücke in die Überlegungen einzubeziehen.

Wahlprüfsteine

Haupstr.37

Wie steht ihre Partei zur überfälligen Sanierung des Hauses Haupstr.37. Sollte die Stadt Königstein den Druck auf den Eigentümer zusammen mit dem
Landesamt für Denkmalpflege erhöhen?

Antwort der FDP

Die Sanierung oder eher ein Neuaufbau unter Nutzung der vorhandenen Bauelemente des Hauses Hauptstraße 37 ist dringend geboten. Der Stadtrat der FDP, Dr. Gerhard Adler, hat deshalb schon im Januar 2017 ein Treffen des Eigentümers, des Bürgermeisters und der Vertreter der Denkmalbehörde initiiert. Die Vertreter des Denkmalschutzes lehnten strikt jegliche andere Lösung als eine denkmalgerechte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ab. Der Anbau („Obsteck“) sei abzureißen.

Die Kosten dafür wurden zu über 1 Mio. € geschätzt, abzüglich einer Denkmalförderung von ca. 10%. Dem stehen mögliche Mieteinnahmen von den entstehenden zwei kleinen, dunklen Wohnungen von insgesamt max. 10.000 € pro Jahr gegenüber. Dieses Missverhältnis ist vom Eigentümer nicht tragbar: Er sucht daher zum Preis von 1 € einen Käufer. Wenn innerhalb eines Jahres kein Liebhaber gefunden wird, kann der Eigentümer auf Abriss klagen.

               Antwort der SPD

Für uns gilt: Eigentum verpflichtet. Wir regen an, wenn die Fronten zwischen Eigentümer, Denkmalamt und Stadtverwaltung verhärtet sind, einen runden Tisch zu imitieren und ggfs. auch die Politik hinzuzuziehen. Wir setzten uns dafür ein, dass unsere Innenstadt, dass alte Gebäude erhalten bleiben. Wenn der Erhalt aber nicht zu realisieren ist, müssen Kompromisse eingegangen werden. Die Königsteiner Bau Fibel, wird zurzeit überarbeitet und neu aufgelegt. Dies dient dem Schutz der Altstadt von Königstein.

Antwort der CDU

Das Haus in der Hauptstraße 37 befindet sich in privatem Eigentum. Eigentum ist prinzipiell vor staatlichen Eingriffen grundgesetzlich geschützt. Daher sehen wir einen Eingriff der Stadtverordnetenversammlung kritisch, sofern nicht gegen mögliche bestehende Bebauungspläne verstoßen wird. Wir vertrauen auf das Amt für Denkmalpflege, gemeinsam mit dem Hauseigentümer eine tragbare Lösung zu finden.

Antwort der ALK

Hauptstraße 37 (Obsteck): Das heute unscheinbare Haus soll eines der ältesten in Königstein sein und, wie Denkmalexperten sagen, ein sehr besonderes Fachwerk im Inneren besitzen. Als Laien können wir uns nur auf das Urteil der Fachleute verlassen. Wichtig ist, dass das Gebäude nicht weiter verfällt, was keiner Seite hilft. Der Eigentümer und die Denkmalbehörde haben sich in Gesprächen kompromissbereit gezeigt. Das sollte baldmöglichst zu einer einvernehmlichen Lösung führen, die allen Interessen gerecht wird

Antwort der Klimaliste

Es handelt sich im Fall der Hauptstraße 37 um ein altes Fachwerkhaus. Fachwerkhäuser können im Vergleich zu herkömmlichen Stein- oder Betonhäusern relativ einfach saniert werden. Holz bindet viel CO2, Beton setzt bei der Herstellung sehr viel CO2 frei.

Außerdem handelt es sich um ein Denkmal und ist allein deshalb zu erhalten. Die Stadt muss dementsprechend handeln, also ggf. ein Förderprogramm auflegen bzw. anderweitig den Eigentümer unterstützen. Alternativ könnte die Stadt das Gebäude kaufen.

Fachwerk- bzw. Holzhäuser haben sehr gute wärmedämmende Eigenschaften. In Verbindung mit Photovoltaik und einer Wärmepumpe kann das Fachwerkhaus zu einem klimaneutralen Haus werden.

Antwort der Grünen

Das Haus in der Hauptstraße 37 ist das älteste Haus der Altstadt Königsteins, weil es die Zerstörung Königsteins am 6. Dezember 1792 durch die Preußen als einziges überstand.   Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen steht es daher unter Denkmalschutz.  Aus Sicht der GRÜNEN sollte geprüft werden, ob nicht die Stadt das Gebäude kaufen und sanieren könnte, um es dann zu einem musealen Zweck oder als Informationszentrum mit historischem Touch zu nutzten, denn von einer Sanierung des Gebäudes würde das Gesamtbild der Innenstadt auf jeden Fall profitieren. Durch ein von Fachleuten erstelltes Nutzungskonzept könnte zudem auch die touristische Infrastruktur der Stadt aufgewertet werden. Allerdings ist zunächst die Finanzierung zu klären. Hier wären die Fördermöglichkeiten zur Erhaltung von Kulturdenkmälern mit einzubeziehen.

Wahlprüfstein

Schutz gefährdeter historischer Häuser

Der Abriss des Haus Hotel Feldberg in der Klosterstraße ist nach Aussage des neuen Eigentümers offenbar abgesagt. Dennoch sind prägende Häuser der Jahrhundertwende um 1900. gefährdet. Welche Möglichkeiten sollte es für die Stadt Königstein geben auch außerhalb der denkmalgeschützten Zone den Erhalt historischer Bauten zu sichern?

Antwort der FDP

Formal gibt es, außer über die Beantragung des Status bei den Denkmalschutzbehörden als denkmalgeschützte Gebäude oder als Gebäude im Ensembleschutz eines Straßenzugs oder Stadtbereichs (nur das Außen ist geschützt, innen kann beliebig umgebaut werden), keine Handhabe. Allerdings sind gerade Gebäude dieser Epoche relevante Zeugnisse der wichtigen Königsteiner Blüte als Kurstadt. Wünschenswert ist es, hier keinen weiteren Bestand zu verlieren.  Alternativ kann die Stadt grundsätzlich ein zu erhaltendes Gebäude erwerben und die Kosten der Restauration übernehmen. Hier muss die FDP allerdings im Einzelfall sorgsam abwägen, um mit den Steuermitteln der Bürger sorgsam umzugehen.

Antwort der SPD

Dieses Haus steht leider nicht unter dem Denkmalschutz, auch wenn es aus derselben Bauepoche ist wie die alte Apotheke. Auch die städtische Geschichte reicht für den Denkmalschutz nicht aus. An diesem Haus wurden viele Umbauten und somit Veränderungen vorgenommen. Dieser Straßenabschnitt wurde zudem leider aus dem Altstadtbereich herausgenommen, nach Rücksprache mit dem Kreis und Denkmalamt. 

Antwort der CDU

Auch hier verweisen wir auf den Schutz privaten Eigentums. Die einzige Möglichkeit, die wir sehen, wäre im Einzelfall der Erwerb solcher Immobilien, sofern sie im Einzelfall eine besondere historische Bedeutung für die Stadt hätte. Hier muss jedoch zunächst die städtische Haushaltslage im Vordergrund stehen und die Frage bewertet werden, inwieweit ein Nutzen für die Allgemeinheit durch den Erwerb einer solchen Immobilie entstünde.

Antwort der ALK

Befinden sich historische und stadtbildprägende Häuser in Privateigentum, so besteht seitens der Stadt die Einflussmöglichkeit über Satzungen und Bebauungspläne. Die ALK hat für die Altstadt eine neue Altstadtgestaltungssatzung und in diesem Zusammenhang die Aktualisierung der Altstadtfibel initiiert. Auch sollten stadtbildprägende Gebäude, die im Eigentum der Stadt sind, wie z. B. das alte Fachwerkhaus/ Pförtnerhaus im Burgweg 7 nicht verkauft werden. Wir werden die Stadt immer wieder daran erinnern, ihre eigenen Gebäude zu sanieren und instand zu halten.

Antwort der Klimaliste

Historische Häuser prägen das Bild einer Stadt, mit welchem sich die Bürger*innen identifizieren. Häuser mit Substanz, mit Charakter sind hier gesichtslosen Neubauten vorzuziehen. Außerdem ist in alten Häusern sehr viel „graue Energie“ resp. CO2 gespeichert. Reißt man diese ab und baut neu, wird diese Graue Energie vernichtet und allein durch den Neubau mehr CO2 freigesetzt, als bei einer Sanierung.

Alte Häuser sind deshalb wann immer möglich zu erhalten. Sinnvoll wäre auch hier ein Förderprogramm.

Antwort der Grünen

In diesem Bereich sind die Möglichkeiten der Stadt Königstein sehr begrenzt. Zum Schutz von Kulturdenkmälern gibt es das Denkmalschutzgesetz. Allerdings erfüllt nicht jedes historische Gebäude die Voraussetzungen, um unter diesen Schutz gestellt zu werden. Die Stadt hat schon aus rechtlichen, finanziellen und personellen Gründen keine Möglichkeit hier zusätzlich aktiv zu werden.  Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung, ist der Schutzstatus eines Gebäudes auch unter den Gesichtspunkten Flächenverbrauch, Innenraumverdichtung, Wohnungsbedarf und effektiver ressourcenschonender Bauweisen kritisch zu würdigen.