Wahlprüfstein

Philosophenweg

Nach dem Alleingang der Kronberger Verwaltung zum Philosophenweg, und dem     daraus folgenden Ausschluss der Königsteiner Bürger zur Benutzung des Weges, sehen sie welche Möglichkeiten für die Königsteiner Bürger wieder die Nutzung zu gewinnen?

Antwort der FDP

Es gibt zwei Wege: Klage vor Gericht gegen die Schließung des Weges. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Nicht nur wegen der zu erwartenden Kosten hält die FDP diesen Weg für keine gute Lösung. Auch dürfte die Außenwahrnehmung unserer Stadt unter dem Prozess leiden.

Der zweite Weg ist eine im Einvernehmen mit Zoo und Kronberg ausgehandelte kleine Lösung, die den Königsteiner Bürgern die gleichen Rechte wie den Kronbergern einräumt: zeitlich begrenzter Durchgang während der Öffnungszeiten des Zoos, ermäßigte Jahreseintrittskarten. Um den Durchgang zu öffnen, ist am oberen Ende des Zoos eine Drehtür einzurichten, gesteuert durch eine Chipkarte für Königsteiner. Die Stadt Königstein könnte die Kosten der Errichtung dieser Anlage vorschießen.

Antwort der SPD

Diese Entwicklung ist mehr als unglücklich gelaufen, solch eine Einigung sollte und muß gemeinsam getroffen werden. Aktuell sind auch hier die Fronten verhärtet, man sollte immer daran denken wenn zwei sich streiten freut sich ein dritter und vierter. Das Königsteiner Parlament kam mit seinen Forderungen nicht weiter und hat jetzt gemeinsam mit den Bürger*innen das Nachsehen.

Antwort der CDU

Der geschlossene Teil des Philosophenweges liegt auf Kronberger Gemarkung und somit hat die Stadt Königstein keinen eigenen Handlungsspielraum. Wir befürworten die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den beiden Rathäusern und dem Opelzoo und unterstützen das Zustandekommen eines städtebaulichen Vertrages, damit das Durchgangsrecht für Königsteiner Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird. Der Klageweg wird die Situation sicherlich nur weiter verhärten. Zudem sei erwähnt, dass mit dem Opelzoo in etwa 6 Jahrzehnten ein einzigartiger Teil von Kulturlandschaft mit über überregionaler Bedeutung entstanden ist, deren Schutz eine wichtige Aufgabe wäre.

Antwort der ALK

Leider hat das Königsteiner Vier-Parteien-Bündnis mit seiner Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021den ALK -Antragabgelehnt, dass die Stadt in ihrer Stellungnahme zum Kronberger geänderten Bebauungsplan 123 „Opel-Zoo“ äußert: „Die Einziehung des Philosophenweges als wichtiger öffentlicher Verbindungsweg für Fußgänger (und Radfahrer) soll nicht hingenommen werden.“ Wir meinen, dass die Stadt sehr wohl Einfluss auf die zukünftige Nutzung des Weges hat. Der Wille hierfür ist bei den Regierenden leider nicht mehr feststellbar, der Zoo hat auch das Königsteiner Bündnis auf seine Linie einschwenken lassen. Wir dagegen werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Philosophenweg als öffentlicher Weg für alle erhalten bleibt. Jeder Einzelne kann jetzt im Bebauungsplanverfahren bis zum 10. Februar eine Stellungnahme für einen öffentlichen Philosophenweg an das Kronberger Rathaus abgeben. Auf der Internetseite der ALK geben wir dazu Informationen und Anregungen.

Antwort der Klimaliste

Die Klimaliste befürwortet die Offenhaltung des Philosophenwegs: Als Spazierweg, als Wegeverbindung, als kürzeste Wegeverbindung für Fußgänger und Fahrradfahrer. Das spart erheblich CO2. Der Opel-Zoo muss daran erinnert werden, dass er immer noch die Vorgaben des Bebauungsplans von 2003/2004 einhalten muss. Dieser sieht ein eigenes Wegesystem für den Zoo vor, dass die Nutzung des Philosophenwegs unnötig macht. Es kann nicht sein, dass sich der Zoo einfach jahrelang darüber hinwegsetzt und ihm dafür noch der Philosophenweg geschenkt wird. Es liegt an der Politik, hier auf die Einhaltung der vereinbarten Regularien zu pochen. Nötigenfalls muss hier auch geklagt werden, wie es Bürgermeister Helm einmal im Königsteiner Dialog versprochen hatte, sollte er zum Bürgermeister gewählt werden.

Antwort der Grünen

Die Fragestellung zeigt leider, dass seitens der Fragesteller bereits eine vorgefasste Meinung besteht. Zudem scheinen erhebliche Missverständnisse über die gegebenen Tatsachen vorzuliegen, die zunächst aufgeklärt werden sollten. Es war kein Alleingang der Kronberger Verwaltung, vielmehr hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg sowohl dem Bebauungsplan als auch dem städtebaulichen Vertrag mit dem Opelzoo zugestimmt. Es war somit kein Alleingang von irgendjemandem, sondern tatsächlich die Entscheidung der Kronberger Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des vorgegebenen demokratischen Prozesses. Bislang hat Kronberg die Königsteiner Bürger auch nicht von der Benutzung des Philosophenweges ausgeschlossen. Dies wird aber durch die Umsetzung des städtebaulichen Vertrages sehr wahrscheinlich geschehen. Danach muss sich die Stadt Königstein dann entscheiden, ob sie gegen die Stadt Kronberg wegen der Einziehung des Weges Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegt. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist nie vorhersehbar. Zudem kann es sich durch den Instanzenzug um ein sehr langwieriges Verfahren handeln, während dessen das Verhältnis zur Nachbarstadt belastet wäre. Die GRÜNEN bevorzugen daher nach wie vor eine einvernehmliche Regelung mit der Stadt Kronberg und dem Opelzoo. Denn da der Ausgang eines Gerichtsverfahrens und die hierzu durch das Gericht vorzunehmende Interessenabwägung nie vorherzusehen ist muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass das Verwaltungsgericht zu dem Schluss kommen könnte, dass die Stadt Kronberg berechtigt ist, den überwiegend in der Gemarkung Kronberg liegenden Weg einzuziehen. Und dann hätten die Königsteiner Bürgerinnen und Bürger am Ende weder die im Rahmen des städtebaulichen Vertrages mit dem Opelzoo verhandelten Vergünstigungen noch die Nutzung des Weges. Die GRÜNEN sind daher nach wie vor der Ansicht, dass der städtebauliche Vertrag ein Kompromiss ist, der die unterschiedlichen Interessen der zahlreichen Betroffenen halbwegs gerecht berücksichtigt. Die GRÜNEN bedauern es in diesem Zusammenhang sehr, dass über die sehr emotional geführte Diskussion über die Schließung des Philosophenweges der gleichzeitig zu beschließende Bebauungsplan in der öffentlichen Debatte völlig unberücksichtigt bleibt.

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