Wahlprüfsteine

     Nachverdichtung für Wohnbebauung

Der Flächennutzungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain für Königstein weist 17 ha für Wohnungsbebauung aus. Welche Flächen sollten nach ihrer Auffassung von der Bebauung unbedingt ausgenommen werden, auch wenn dadurch die geforderte Fläche nicht eingehalten werden kann?

Antwort der FDP

Es ist Konsens aller im Stadtparlament vertretenen Parteien, dass die Flächen der Grünanlagen, der Parks, der Burgberge, des Woogtals und des Bangerts von Bebauung freigehalten werden sollten. Ausnahmen können allenfalls Einzelgebäude im öffentlichen Interesse, z.B. ein Café mit Toilettenanlage am Kapuzinerplatz, sein. In allen Bebauungsplänen der letzten Jahre, einschließlich der gegenwärtig in Aufstellung befindlichen, wird zwar an geeigneten Stellen eine Nachverdichtung, z.B. eine Bebauung in zweiter Reihe, vorgesehen. Die zugelassenen Flächennutzungen (GRZ von 20 bis max. 40%) bewahren jedoch die Durchgrünung und widersprechen den Forderungen des Planungsverbands hinsichtlich Verdichtung. Einzelne Bebauungspläne (z.B. in Falkenstein

östlich der Falkensteiner Straße) wurden mit dem expliziten Ziel aufgestellt,

eine zu dichte bzw. zu hohe Bebauung zu verhindern. Der Charakter der Königsteiner Villen- bzw. Einfamilienhausgebiete soll erhalten bleiben.
Die FDP unterstützt diese städtischen Planungen.

Antwort der SPD

Es wurden einige Gebiete für einen weitere Bebauung ausgewiesen, zum Teil sind es Streuobstwiesen die aus heutiger Sicht nicht zu bebauen sind. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung ein sehr wichtiger Faktor, der berücksichtigt werden muss: Wie kann das neue Gebiet sinnvoll an den Straßenverkehr angeschlossen werden?

Antwort der CDU

Die Ausweisung von Wohnbebauung im Flächennutzungsplan ist ein „Kann“ und kein „Muss“. Die Planungshoheit liegt einzig und alleine bei der Stadt Königstein und nicht beim Regionalverband Frankfurt RheinMain, der den Flächennutzungsplan aufstellt und dadurch lediglich Rahmenbedingungen schafft. Königstein ist umgeben von hochwertigen Natur- und Kulturlandschaftsflächen, die zu einem großen Teil unter Naturschutz gestellt sind, wie der Falkensteiner Burghain, das Rombachtal und der Bangert, das Reichenbachtal, die Schmittröder Wiesen, der Altkönig. Zudem werden die städtischen Parkanlagen in ihrem wesentlichen Bestand erhalten, der Kurpark, die Hubert-Faßbender-Anlage, die Konrad-Adenauer-Anlage, der Park der Villa Rothschild und viele kleinere Flächen, und auch private Flächen stehen unter Denkmalschutz, wie der Park des ehemaligen Offizierserholungsheims in Falkenstein. Der RegFNP enthält nur noch geringe  Erweiterungsflächen, die landschaftlich weitaus geringere Bedeutung besitzen. Deren Schutz sollte nicht oberste Prämisse der Politik der Stadt sein.  

Antwort der ALK

Königsteins Charakter zeichnet sich durch die umgebende Natur aus. Wir sind der Meinung, dass nicht jede Grünfläche bebaut werden muss. Die Wohnqualität der hier lebenden Menschen muss erhalten bleiben. Bei einer massiven Nachverdichtung muss die Infrastruktur und die Verkehrssituation stimmen. Bauen, ohne die nötige Infrastruktur zu verbessern und nachhaltige Verkehrskonzepte zu entwickeln, führt zu Problemen und kann nicht im Sinne einer behutsamen Stadtentwicklung sein. Soweit uns bekannt, ist der Flächennutzungsplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain durch den Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main ersetzt worden. Dieser ist in Regio Map einsehbar. Jedoch können wir in der aktuellen Plankarte die von Ihnen genannte Fläche von 17 ha nicht vollständig nachvollziehen. Als Reserveflächen, Planstand 30.04.2020, sind ausgewiesen:

-K 71 (Kurbad) Biestengelände, Wohnbau1,6 ha

-K 58 Kaltenborn III, Wohnbau1,8 ha

-K 69 Am Hardtberg, Wohnbau3,6 ha

-K 69 Am Hardtberg, Wohnbau1,5 ha

-K 69 Am Hardtberg, Mischbau1,1 ha

-F 18/F 19 Haus Raphael/PI, Wohnbau3,0 ha

-M 06 Waldäcker, Wohnbau1,4 haSumme14,0 ha

Ein klares Nein erhalten von uns:

M06: Bebauung auf ehemaliger Müllablagerungsfläche, Verkehrszuwachs bei sehr enger Ortsdurchfahrt, Vernichtung von Wald und Streuobstwiesen.

K71: Zusätzliche Wohnbebauung entlang der B8 wird von uns wegen der zu erwartenden Erhöhung der Verkehrsdichte auf einer ohnehin überlasteten Straße, die zusätzlich durch den Bundesverkehrswegeplan 2030 im Hintertaunus ausgebaut werden soll, und der nach wie vor ungelösten Kreiselproblematik abgelehnt.

Vorhaben, die durch Satzungsbeschluss schon bebaut werden können, jedoch von uns im Rahmen der Planung immer abgelehnt wurden:

K58 und K69 sind2020 durch Satzungsbeschluss des Bündnisses aus CDU/FDP/SPD/Grünen angenommen worden.  Wir als ALK haben beide Bebauungspläne abgelehnt.

K58 wegen der Vernichtung wertvoller Streuobstwiesen und der Zunahme des Verkehrs im unmittelbaren Umfeld des Kreisels. Das Projekt war nur deshalb wieder auf die Tagesordnung gekommen, weil die SPD günstigen städtischen Wohnraum auf einem städtischen Grundstück errichten wollte. Dies soll zwar jetzt in anderer Weise erfolgen, jedoch hat die Stadt dabei das Grundstück verkauft und es mit nur 25 Jahren Mietpreisbindung aus der Hand gegeben.

K69 ist ein Projekt, das angestoßen wurde, um ein privates Interesse nach Vermarktung eines großen Grundstückes zu befriedigen. Die Stadt wurde mit einem Grundstück für den Neubau des städtischen Kindergartens gelockt. Auch hier hat das Bündnis zugestimmt. Es wird eine weitere Ampel auf der B8 gebaut werden müssen, die den Verkehrsfluss auf der B8/B519 zusätzlich, gerade im Berufsverkehr, behindert. Vernichtung wertvoller Streuobstwiesen, Veränderung des Kleinklimas werden in Kauf genommen, durch die Nähe der B8/B519 ist es noch nicht einmal eine gute Wohnlage .Ein Erfolg unseres langjährigen Einsatzes war Anfang 2019 das einstimmige Votum des Ortsbeirats Schneidhain, das als „Mühlhell“ bezeichnete Gebiet im Johanniswald mit seinen ökologisch wertvollen Streuobstwiesen nicht zu bebauen, sondern zu erhalten

Antwort der Klimaliste

Nach Ansicht der Klimaliste ist eine weitere Flächenversiegelung unbedingt zu verhindern. Deshalb sollten alle zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen nicht bebaut werden und sind daher aus dem Flächennutzungsplan zu entfernen. Davon unabhängig gibt es bei einigen Flächen auch seit Jahren erheblichen Widerstand der Bevölkerung, weshalb ihre Bebauung bereits mehrfach abgelehnt wurde. Diese Flächen sollten zeitnah aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden.

Antwort der Grünen   

Die städtischen Grünanlagen sollten aus Sicht der GRÜNEN erhalten bleiben und zunehmend ökologischer umgestaltet werden. Die GRÜNEN erachten dennoch die Nachverdichtung im Innenbereich Königsteins für dringend notwendig, um dem wachsenden Wohnungsbedarf in unserer Region gerecht zu werden. Die Verdichtung soll aber ausdrücklich nicht zu Lasten der Grünanlagen gehen, weil diese für den Erhalt eines gesunden Stadtklimas weiterhin unentbehrlich sind.  Vielmehr sind hier Lösungen wie Aufstockungen bestehender Gebäude und die größere Auslastung bereits bebauter Grundstücke in die Überlegungen einzubeziehen.

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