Wahlprüfstein

Schutz gefährdeter historischer Häuser

Der Abriss des Haus Hotel Feldberg in der Klosterstraße ist nach Aussage des neuen Eigentümers offenbar abgesagt. Dennoch sind prägende Häuser der Jahrhundertwende um 1900. gefährdet. Welche Möglichkeiten sollte es für die Stadt Königstein geben auch außerhalb der denkmalgeschützten Zone den Erhalt historischer Bauten zu sichern?

Antwort der FDP

Formal gibt es, außer über die Beantragung des Status bei den Denkmalschutzbehörden als denkmalgeschützte Gebäude oder als Gebäude im Ensembleschutz eines Straßenzugs oder Stadtbereichs (nur das Außen ist geschützt, innen kann beliebig umgebaut werden), keine Handhabe. Allerdings sind gerade Gebäude dieser Epoche relevante Zeugnisse der wichtigen Königsteiner Blüte als Kurstadt. Wünschenswert ist es, hier keinen weiteren Bestand zu verlieren.  Alternativ kann die Stadt grundsätzlich ein zu erhaltendes Gebäude erwerben und die Kosten der Restauration übernehmen. Hier muss die FDP allerdings im Einzelfall sorgsam abwägen, um mit den Steuermitteln der Bürger sorgsam umzugehen.

Antwort der SPD

Dieses Haus steht leider nicht unter dem Denkmalschutz, auch wenn es aus derselben Bauepoche ist wie die alte Apotheke. Auch die städtische Geschichte reicht für den Denkmalschutz nicht aus. An diesem Haus wurden viele Umbauten und somit Veränderungen vorgenommen. Dieser Straßenabschnitt wurde zudem leider aus dem Altstadtbereich herausgenommen, nach Rücksprache mit dem Kreis und Denkmalamt. 

Antwort der CDU

Auch hier verweisen wir auf den Schutz privaten Eigentums. Die einzige Möglichkeit, die wir sehen, wäre im Einzelfall der Erwerb solcher Immobilien, sofern sie im Einzelfall eine besondere historische Bedeutung für die Stadt hätte. Hier muss jedoch zunächst die städtische Haushaltslage im Vordergrund stehen und die Frage bewertet werden, inwieweit ein Nutzen für die Allgemeinheit durch den Erwerb einer solchen Immobilie entstünde.

Antwort der ALK

Befinden sich historische und stadtbildprägende Häuser in Privateigentum, so besteht seitens der Stadt die Einflussmöglichkeit über Satzungen und Bebauungspläne. Die ALK hat für die Altstadt eine neue Altstadtgestaltungssatzung und in diesem Zusammenhang die Aktualisierung der Altstadtfibel initiiert. Auch sollten stadtbildprägende Gebäude, die im Eigentum der Stadt sind, wie z. B. das alte Fachwerkhaus/ Pförtnerhaus im Burgweg 7 nicht verkauft werden. Wir werden die Stadt immer wieder daran erinnern, ihre eigenen Gebäude zu sanieren und instand zu halten.

Antwort der Klimaliste

Historische Häuser prägen das Bild einer Stadt, mit welchem sich die Bürger*innen identifizieren. Häuser mit Substanz, mit Charakter sind hier gesichtslosen Neubauten vorzuziehen. Außerdem ist in alten Häusern sehr viel „graue Energie“ resp. CO2 gespeichert. Reißt man diese ab und baut neu, wird diese Graue Energie vernichtet und allein durch den Neubau mehr CO2 freigesetzt, als bei einer Sanierung.

Alte Häuser sind deshalb wann immer möglich zu erhalten. Sinnvoll wäre auch hier ein Förderprogramm.

Antwort der Grünen

In diesem Bereich sind die Möglichkeiten der Stadt Königstein sehr begrenzt. Zum Schutz von Kulturdenkmälern gibt es das Denkmalschutzgesetz. Allerdings erfüllt nicht jedes historische Gebäude die Voraussetzungen, um unter diesen Schutz gestellt zu werden. Die Stadt hat schon aus rechtlichen, finanziellen und personellen Gründen keine Möglichkeit hier zusätzlich aktiv zu werden.  Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung, ist der Schutzstatus eines Gebäudes auch unter den Gesichtspunkten Flächenverbrauch, Innenraumverdichtung, Wohnungsbedarf und effektiver ressourcenschonender Bauweisen kritisch zu würdigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert